AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Allgemeine Mietbedingungen

Mietvertrag/ Stornierung durch Mieter/ Stornierung durch Vermieter
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung und/ oder durch verbindliche Reservierung (telefonisch und/ oder per E-Mail) zu Stande. Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges und endet mit der zu protokollierenden Rückgabe. Bei Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Mietbetrages inkl. USt. fällig. Der Vermieter behält sich vor, das Zustandekommen eines Mietvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Stornierung durch den Vermieter (z. B. aufgrund Unfallschadens durch Vormieter o.ä.), wird sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug (auch eines anderen Herstellers) bemühen oder dem Mieter einen Alternativtermin vorschlagen. Sofern der Mieter dieses Ersatzfahrzeug oder den Alternativtermin nicht akzeptiert, kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Mindestalter/ Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters/ Fahrers beträgt 21 Jahre (Ford Mustang und Dodge Challenger) bzw. 23 Jahre (Mercedes AMG); der Besitz der Fahrerlaubnis muss mindestens 3 Jahre betragen. Der Vermieter behält sich vor, Abweichung beim Mindestalter individuell festzulegen. Mieter und Fahrer müssen vor Übergabe des Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden nur akzeptiert, wenn im entsprechenden Reisepass kein Visum eingetragen ist. Für einen zusätzlichen berechtigten Fahrer wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro inkl. USt. berechnet.

Mietdauer
Das Fahrzeug wird für die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer an den Mieter überlassen. Bei verspäteter Rückgabe des Mietfahrzeuges – unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen – ist der Vermieter berechtigt, hinsichtlich der Mietüberschreitungsdauer eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20 % des Mietpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Sofern ein anschließender Mietvertrag aufgrund der verspäteten Rückgabe nicht oder teilweise nicht erfüllt werden kann, ist vom Mieter eine dem Schadenfall entsprechende Nutzungsentschädigung zu leisten.

Kilometer
Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer werden die Kilometerzahlen des Tachometers zu Grunde gelegt. Sollte das Tachometer einen technischen Defekt vorweisen oder ausfallen, ist unverzüglich der Vermieter zu benachrichtigen. Bleibt diese Rückmeldung aus, ist der Vermieter berechtigt, die vom Mieter gefahrenen Kilometer zu schätzen. Sofern der Vermieter die Kilometerleistung nicht bestimmen kann, so wird eine Kilometerleistung von 200 Kilometer pro Miettag berechnet. Bei Abschluss eines Mietvertrages mit Kilometerpaket wird jeder gefahrene Mehrkilometer nachträglich mit 0,50 Euro inkl. USt. berechnet.

Mietpreise
Der Mietpreis ist im Voraus auf das Konto des Vermieters zu zahlen, jedoch spätestens bei Abholung des Mietfahrzeuges fällig. Der Vermieter behält sich vor, Sonderangebote, Wochenend-Specials u.ä. jederzeit zu ändern.

Ford Mustang und Dodge Challenger Die Mindestmietdauer beträgt 6 Stunden (Montag – Freitag).

Mercedes AMG Die Mindestmietdauer für dieses Fahrzeug beträgt grundsätzlich 24 Stunden.

  1. a) Stundentarif Der Stundentarif gilt Montag – Freitag für eine Mietdauer von 6 Stunden in einem festgelegten Zeitrahmen. b) Tagestarif Der Tagestarif gilt außerhalb des Wochenendes für eine Mietdauer von 24 Stunden innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens. c) Wochenendtarif Der Wochenendtarif ist gültig für einen festgelegten Zeitrahmen an Wochenenden. d) Samstags-/Sonntags-/Feiertagstarif Diese Tarife gelten an den ausgewählten Tagen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens. e) Langzeitanmietung Der jeweils gültige Mietpreis für die gewünschte Mietdauer wird individuell auf Anfrage festgelegt. f) sonstige Tarife Der Vermieter behält sich vor, einen individuellen Mietpreis mit dem Mieter zu vereinbaren.

Die USt. ändert sich jeweils mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzl. Regelungen, ohne dass es einer Erhöhungserklärung des Vermieters bedarf.

Kaution
Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis – einschließlich Schadenersatzansprüchen -, verpflichtet sich der Mieter eine Kaution an den Vermieter zu leisten. Die Kaution ist mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Die Kaution kann bar, als Vorab-Überweisung oder als Reservierung auf einer Kreditkarte erbracht werden. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Die Höhe der Kaution beträgt 1.000,00 Euro.

Versicherungsschutz/ Selbstbeteiligung
Alle Mietfahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge vollkaskoversichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 2.500,00 Euro.

Fahrten ins Ausland
Der Mieter ist berechtigt das überlassene Fahrzeug in Deutschland zu fahren. Beabsichtigte Fahrten in das Ausland müssen vor Mietbeginn angekündigt und vom Vermieter genehmigt werden.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, sofern diese für den Vermieter unmöglich ist. Im Falle einer Nichtleistung sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus jeglichem Rechtsgrund – sofern nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen – ausgeschlossen. Der Vermieter verpflichtet sich im Fall einer Nichtleistung, sämtliche erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen.

Gutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Eine Rückgabe/ Erstattung des gezahlten Betrages ist nicht möglich. Der Gutschein kann im Einzelfall unter Absprache mit dem Vermieter übertragen werden.

Allgemeines  
Das Rauchen ist in allen Mietfahrzeugen strikt untersagt. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 150,00 Euro fällig. Das Mietfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter ebenfalls vollgetankt wieder zurückzugeben. Sofern das Mietfahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten inkl. Aufwandsentschädigung und USt. in Höhe von 3,00 Euro je fehlendem Liter zu berechnen. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff ist vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Sämtliche dem Mieter übergebenen Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente u.ä. sind bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter unaufgefordert auszuhändigen. Es ist strikt untersagt, das Fahrzeug unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss zu fahren. Ferner ist es untersagt, das Mietfahrzeug auf einer Rennstrecke zu fahren und/ oder an anderweitigen Rennen teilzunehmen, Driftmanöver, Burn-Outs oder andere im Straßenverkehr nicht übliche Fahrweisen durchzuführen. Der Transport von giftigen, leicht entzündlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen wird untersagt. Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung, Fahrschulungen oder zum Abschleppen benutzt werden. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro fällig. Sofern durch eine derartige unsachgemäße, vertragswidrige Nutzung des Fahrzeuges ein Schaden am Fahrzeug – insbesondere an Reifen und Felgen – entsteht, ist der Vermieter berechtigt, diesen Schaden auf Kosten des Mieters zu beheben. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen sowie keine Wertgegenstände im geparkten Fahrzeug sichtbar zu hinterlassen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vom Mieter zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug zu verwahren oder für diese zu haften.

Reinigung des Mietfahrzeuges
Das Fahrzeug wird in einem gereinigten Zustand (Innen und Außen) an den Mieter übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dass Mietfahrzeug in einem nach bestimmungsgemäßen Gebrauch verkehrsüblichen Verschmutzungszustand zurückzugeben. Bei stärkeren Verschmutzungen (z. B. durch schmutzige und/ oder nasse Kleidung und/ oder Schuhen, verschüttete Getränke oder Lebensmittel, starke Verschmutzungen der Scheiben und Karosserie) wird eine gesonderte Endreinigungsgebühr erhoben. Diese beträgt für die Außenreinigung 50,00 Euro und für eine Innenreinigung 70,00 Euro, jeweils inkl. USt..

Ordnungswidrigkeiten/ Bußgelder/ Straftaten
Das Mietfahrzeug darf nicht für die Begehung von Straftaten genutzt werden. Mieter und Fahrer haften bei Folgen durch Verkehrsverstöße vollumfänglich selbst und gegenüber dem Vermieter für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter wird bei Eingang eines Anhörungsbogens o.ä. die Daten des Mieters und Fahrers an die zuständige Behörde weiterleiten.

Schäden am Mietfahrzeug durch technische Störung
Sofern während der Mietzeit technische Störungen am Mietfahrzeug auftreten, so ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Es ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet, diese Störungen selbst und/ oder durch eine Werkstatt zu beheben. Sofern durch diese technische Störung eine Verkehrsunsicherheit des Mietfahrzeuges gegeben ist, ist eine weitere Nutzung ausdrücklich untersagt. Sofern eine technische Störung durch unsachgemäße Nutzung des Mietfahrzeuges durch den Mieter entsteht, so haftet der Mieter für die Kosten bezüglich der Beseitigung dieser Störung.

Schäden am Mietfahrzeug durch Unfall     
Bei jedem Unfallschaden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter sowie die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle auf das Eintreffen der Polizei zu warten. Verlässt der Mieter schuldhaft die Unfallstelle, ohne die Polizei und den Vermieter zu benachrichtigen, ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des hälftigen Schadens, höchstens jedoch 1.000,00 Euro, welchem dem Unfallgegner entstanden ist, zu verlangen. Der Mieter hat die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen zu notieren. Sofern es dem Mieter möglich ist, ist dieser verpflichtet, Fotos von der Unfallstelle sowie den Beschädigungen anzufertigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sofern ein Schuldanerkenntnis des Mieters/ Fahrers den Versicherungsschutz gefährdet, haftet er selbst dem Vermieter gegenüber für entstandene Schäden insoweit, als die Versicherung Leistungen auf Grund des Anerkenntnisses ablehnt. Dies betrifft insbesondere Verfahrenskosten betreffend Versicherungsleistungen/ Schadenersatzansprüchen, die durch ein Anerkenntnis nicht ohne gerichtliche Hilfe zu erlangen sind. Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges wird der Mieter dem Vermieter den Unfallhergang vollständig schildern sowie ggfs. eine Skizze anfertigen.

Technische und optische Veränderungen
Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen an dem Mietfahrzeug vorzunehmen. Optische Veränderungen (Aufkleber, Klebefolien u.ä.) dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden.

Personenbezogene Daten/ Ortungssystem (GPS)/ Navigations- und Mobiltelefonsystem
Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Der Vermieter darf diese über den zentralen Warnring an Dritte weitergeben, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Der Mieter kann jederzeit seiner etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Deans Highlight Cars Autovermietung GmbH, z.Hd. Herrn Adnan Eliyazici Deininghauser Straße 13, 44357 Dortmund, oder per E-Mail an: info@dhc-autovermietung.de. Alle Mietfahrzeuge sind mit einem Ortungssystem ausgestattet. Der Mieter willigt ein, dass während der Mietzeit GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben bzw. Fahrverhalten gespeichert werden. Die Speicherung und Nutzung dieser Daten dienen dem ausschließlichen Zweck des Schutzes der Mietfahrzeuge und der vertraglichen Rechte des Vermieters. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermieter aufgrund von Anordnungen staatlicher Stelle zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann. Die vom Navigations- und Mobilfunksystem gespeicherten personenbezogenen Daten werden vom Vermieter nicht für Werbezwecke genutzt und nicht an unberechtigte Dritte weitergeleitet oder verkauft. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche durch ihm im System gespeicherten Daten nach Nutzung des Mietfahrzeuges von ihm selbst wieder gelöscht werden. Durch den Vermieter kann im Bedarfsfall entsprechende Hilfestellung geleistet werde.

Gerichtsstand/ Streitbeilegung/ Schriftform
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Dortmund als Gerichtsstand vereinbart. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Der Vermieter nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen/ Allgemeinen Mietbedingungen befinden sich ebenfalls auf der Homepage www.dhc-autovermietung.de und liegen zusätzlich in den Büroräumen aus.

– Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten –

Stand: 04/2023